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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Leistungen von Teuto Studios, Inhaber Daniel Kurth, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern finden diese AGB keine Anwendung.

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese AGB gelten insbesondere für Foto-, Video-, Content-, Social-Media-, Marketing-, Konzeptions-, Produktions- und Postproduktionsleistungen von Teuto Studios. Maßgeblich sind in erster Linie die individuell vereinbarten Leistungen, Preise, Termine und sonstigen Absprachen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Die AGB werden Bestandteil eines Auftrags, wenn der Auftraggeber bei oder vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann und ihrer Geltung zustimmt. Ein Hinweis kann insbesondere im Angebot, in einer Auftragsbestätigung, per E-Mail oder Messenger mit Verlinkung oder Beifügung dieser AGB erfolgen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Teuto Studios ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Kommunikation

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch eine sonstige eindeutige Beauftragung zustande. Die Beauftragung kann insbesondere per E-Mail, Messenger, telefonisch, mündlich oder durch Beginn der vereinbarten Leistung erfolgen, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.

Leistungsumfang, Vergütung, Termine und gegebenenfalls enthaltene Korrekturschleifen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.

3. Leistungsumfang und kreative Umsetzung

Teuto Studios erbringt die vereinbarten Leistungen nach professionellen gestalterischen und technischen Maßstäben. Soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden, besteht bei Konzeption, Bildgestaltung, Schnitt, Farbgebung, Tonbearbeitung, Auswahl von Einstellungen, Textgestaltung, Einsatz technischer Werkzeuge und vergleichbaren kreativen Entscheidungen ein angemessener gestalterischer und technischer Spielraum.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Rankings, Klickzahlen, Bewerbungen, Patientenanfragen, Verkäufe oder sonstigen Marketing-Ergebnisse garantiert.

4. Mitwirkungspflichten und Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Teuto Studios rechtzeitig alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Drehorte, Produkte, Markenmaterialien und sonstigen Inhalte zur Verfügung. Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.

Der Auftraggeber ist für die sachliche und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder verbindlich freigegebenen Aussagen und Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Werbeaussagen, medizinische oder fachliche Aussagen, Preisangaben, Marken, Logos, Musik, Texte, Fotos, Videos und sonstiges Fremdmaterial.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Überlassung des Materials an Teuto Studios und zur vereinbarten Bearbeitung berechtigt ist. Soweit erforderlich, stellt er außerdem sicher, dass notwendige Einwilligungen, Informationen und sonstige Rechte der von ihm eingebundenen Mitarbeitenden, Models, Sprecher, Interviewpartner oder sonstigen Mitwirkenden für die vereinbarte Produktion und Veröffentlichung vorliegen, soweit die Einholung dieser Rechte nicht ausdrücklich von Teuto Studios übernommen wurde.

5. Produktionstermine, Verschiebungen und Ausfall

Vereinbarte Produktionstermine sind von beiden Parteien verbindlich zu behandeln. Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, die keine Partei zu vertreten hat, insbesondere wegen Krankheit, höherer Gewalt, erheblicher technischer Störungen oder nicht vertretbarer Wetterbedingungen bei notwendigen Außenaufnahmen, stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab.

Bei einer Absage durch den Auftraggeber bleiben bereits erbrachte Leistungen sowie nicht stornierbare, projektbezogene Fremdkosten vergütungspflichtig. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Korrekturen, Änderungswünsche und Abnahme

Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

Der Auftraggeber prüft bereitgestellte Entwürfe und Endfassungen innerhalb angemessener Zeit und teilt konkrete Änderungs- oder Mängelhinweise möglichst gebündelt mit. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder im Angebot nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Vereinbarte Fremdkosten, Reisekosten, Lizenzen oder sonstige Zusatzkosten werden entsprechend der individuellen Vereinbarung berechnet.

8. Nutzungsrechte und Herausgabe von Projektdateien

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den von Teuto Studios erstellten finalen Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden diese als einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Rechte an eingesetzten Drittinhalten, insbesondere Musik, Stockmaterial, Schriftarten, Templates oder Plattforminhalten, bestehen nur im Umfang der jeweils zugrunde liegenden Lizenzbedingungen.

Rohmaterial, offene Projektdateien, Schnittprojekte, Presets, Templates und sonstige Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der geschuldeten Herausgabe, sofern deren Übergabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Referenznutzung und Eigenwerbung

Sofern nicht im Einzelfall vor Auftragserteilung oder vor der ersten Referenzveröffentlichung etwas anderes vereinbart wurde, darf Teuto Studios fertiggestellte Arbeitsergebnisse, die vom Auftraggeber zur externen Veröffentlichung freigegeben und bereits veröffentlicht wurden, sowie angemessene Ausschnitte, Standbilder oder Screenshots daraus als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, Showreels, Portfolios, Präsentationen, Pitches und Angeboten.

Der Auftraggeber räumt Teuto Studios hierzu, soweit er selbst über die erforderlichen Rechte verfügen und diese einräumen kann, ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht für Zwecke der Eigenwerbung ein. Vertrauliche, interne oder noch nicht veröffentlichte Inhalte werden nicht ohne gesonderte Freigabe als Referenz veröffentlicht.

Soweit Personen erkennbar abgebildet oder hörbar sind, erfolgt die Referenznutzung nur, soweit die hierfür erforderlichen Persönlichkeits-, Bildnis-, Darsteller- und Datenschutzrechte vorliegen. Der Auftraggeber informiert Teuto Studios rechtzeitig über projekt- oder personenbezogene Einschränkungen. Zwingende Widerrufs-, Widerspruchs- und sonstige Betroffenenrechte bleiben unberührt.

10. Einsatz von Software, Cloud- und KI-Diensten

Der Auftraggeber stimmt zu, dass Teuto Studios zur Durchführung des Auftrags marktübliche lokale Software, Cloud-Dienste und KI-gestützte Werkzeuge als technische oder kreative Arbeitsmittel einsetzen darf. Hierzu können insbesondere Adobe-Dienste wie Adobe Creative Cloud, Adobe Express und Enhance Speech beziehungsweise vergleichbare Funktionen zur Bild-, Video- und Tonbearbeitung sowie geeignete geschäftliche Dienste von OpenAI wie ChatGPT Business, ChatGPT Enterprise oder die OpenAI API gehören. Vergleichbare professionelle Dienste dürfen eingesetzt werden, wenn ihre Nutzung für die vereinbarte Leistung geeignet ist und die jeweils erforderlichen rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Einsatz kann insbesondere der Ton- und Sprachoptimierung, Rauschreduzierung, Transkription, Untertitelung, Bild- und Videobearbeitung, Strukturierung von Inhalten, Erstellung und Überarbeitung von Textentwürfen, Zusammenfassungen, Konzepten sowie sonstigen technischen und redaktionellen Unterstützungsleistungen dienen.

Soweit für die konkrete Bearbeitung erforderlich, dürfen dem Auftragnehmer überlassene Audio-, Video-, Bild-, Text- oder sonstige Projektdaten beziehungsweise Ausschnitte hiervon an die eingesetzten Dienste übermittelt und dort verarbeitet werden. Teuto Studios berücksichtigt dabei den Grundsatz der Datenminimierung und übermittelt personenbezogene oder vertrauliche Inhalte nur in dem Umfang, der für den jeweiligen Bearbeitungszweck erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Besonders sensible personenbezogene Daten, nicht für die Produktion benötigte private Gespräche, Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige offensichtlich vertrauliche Inhalte werden nicht bewusst in externe KI- oder Cloud-Dienste eingebracht, sofern dies für die vereinbarte Leistung nicht erforderlich, nicht ausdrücklich abgestimmt oder rechtlich nicht hinreichend abgesichert ist.

Teuto Studios nutzt Kundenmaterial nicht bewusst zur freiwilligen Bereitstellung als öffentliches Beispielmaterial, Trainingsdatensatz, Feedbackmaterial, Stock-Inhalt oder für vergleichbare eigenständige Zwecke eines Dienstanbieters, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Soweit für personenbezogene Kundendaten erforderlich, werden geschäftliche Tarife beziehungsweise Konten und die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vertragsgrundlagen eingesetzt.

Hat der Auftraggeber verbindliche Vorgaben zum Ausschluss bestimmter Cloud- oder KI-Dienste, muss er Teuto Studios hierüber vor Auftragserteilung oder jedenfalls vor dem betroffenen Verarbeitungsschritt informieren. Führt eine solche Vorgabe zu zusätzlichem Aufwand oder zu einer Änderung des vereinbarten Workflows, stimmen die Parteien eine entsprechende Anpassung von Leistung, Zeitplan und gegebenenfalls Vergütung ab.

11. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und weitere Auftragsverarbeiter

Beide Parteien beachten die auf sie anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit Teuto Studios personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Auftragsverarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern eine solche gesetzlich erforderlich ist. Diese AGB ersetzen einen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag nicht.

Soweit Teuto Studios im Rahmen einer solchen Auftragsverarbeitung weitere Auftragsverarbeiter einsetzt, erteilt der Auftraggeber mit Einbeziehung dieser AGB grundsätzlich die allgemeine Genehmigung zum Einsatz geeigneter technischer Dienstleister, insbesondere Adobe-Unternehmen für die vereinbarten Adobe-Cloud-Dienste und – soweit im konkreten Projekt eingesetzt und entsprechend vertraglich abgesichert – OpenAI-Unternehmen für geeignete geschäftliche OpenAI-Dienste.

Voraussetzung für den Einsatz als weiterer Auftragsverarbeiter ist, dass Teuto Studios mit dem jeweiligen Dienstleister die datenschutzrechtlich erforderlichen vertraglichen Regelungen getroffen hat. Bei einer beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter im Rahmen einer Auftragsverarbeitung wird der Auftraggeber nach Maßgabe des anwendbaren Datenschutzrechts informiert und erhält Gelegenheit, aus nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen Einwände zu erheben.

Soweit Cloud-Anbieter Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten, erfolgt deren Einsatz nur, wenn die jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Übermittlung erfüllt sind. Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in den Datenschutzhinweisen von Teuto Studios beziehungsweise den im Einzelfall vereinbarten Datenschutzunterlagen.

12. Subunternehmer, Produktionspartner und Erfüllungsgehilfen

Teuto Studios darf zur Durchführung eines Auftrags geeignete freie Mitarbeitende, Produktionspartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, soweit dem keine ausdrückliche Vereinbarung oder zwingende rechtliche Vorgabe entgegensteht. Teuto Studios bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

Soweit ein solcher Einsatz zugleich eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung darstellt, gelten zusätzlich die hierfür einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen.

13. Speicherung, Löschung und Datensicherung

Der Auftraggeber ist nach Übergabe für die dauerhafte Sicherung der final gelieferten Dateien verantwortlich. Eine dauerhafte Archivierung von Rohdaten, Projektdateien oder finalen Dateien durch Teuto Studios ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Projektbezogene personenbezogene Daten und in Cloud-Diensten gespeicherte Arbeitskopien werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die Durchführung des Projekts, vereinbarte Korrekturen, gesetzliche Pflichten oder berechtigte Dokumentationszwecke erforderlich ist. Soweit technisch möglich und rechtlich zulässig, werden nicht mehr benötigte Arbeitskopien im Rahmen des üblichen Produktionsablaufs gelöscht.

14. Vertraulichkeit

Teuto Studios behandelt nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen des Auftraggebers, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und erkennbar vertraulich sind, vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

15. Haftung

Teuto Studios haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Für technische Änderungen, Sperrungen, Reichweitenverluste, Algorithmusänderungen oder sonstige Entscheidungen von Drittplattformen wie Social-Media-, Hosting-, Werbe- oder Softwareanbietern übernimmt Teuto Studios keine Haftung, sofern diese nicht von Teuto Studios zu vertreten sind.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Teuto Studios Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 21. September 2026
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